Haben Sie eine Eigentumswohnung gekauft, so wird die Kreditsumme meist auf einen bestimmten Tag in einer Summe ausgezahlt. Etwas anders verläuft die Angelegenheit, wenn Sie das Objekt von einem Bauträger kaufen, der Ihnen den Kaufpreis in Teilbeträgen in Rechnung stellt, je nachdem, wie weit der Bau voran gekommen ist. Also wird die Bank den Gesamtbetrag aufsplitten und bereit stellen. Das bedeutet aber für Sie, dass zu Ihren Kosten noch ein weiterer Kostenfaktor dazu kommt, nämlich die Bereitstellungszinsen.

Was sind Bereitstellungszinsen?

Die Bank berechnet Ihnen damit Gebühren, und zwar auf noch nicht abgerufene Kreditsummen. Damit möchte die Bank Zinsverluste ausgleichen, die ihr dadurch entstehen, dass die Gesamtsummen noch nicht ausgezahlt sind, die die Zinsen gebracht hätte. Diese Gebühren fallen aber nicht sofort an, sie werden im Nachhinein berechnet. Die Gebührenhöhe beträgt zwischen 2,4% bis 3% p.a. der nicht abgerufenen Kreditsumme. Im Endeffekt passiert folgendes: Sie haben einen preiswerten Kredit mit Ihrer Bank ausgehandelt und durch die Zahlung der Bereitstellungszinsen verteuert sich dieser Kreditvertrag. Sollten Sie von Beginn der Verhandlungen mit dem Bauträger den Eindruck oder die Gewissheit haben, das die Zahlung auf diese Art erfolgen wird, so achten Sie zum einen bei der Auswahl Ihres Kreditinstitutes darauf, welche Gebühren in welcher Höhe abgefordert werden können. Entweder treffen Sie vorher Sonderabsprachen oder Sie müssen diesen Sachverhalt bei der Suche nach einer geeigneten Bank berücksichtigen.