Der Kauf einer Eigentumswohnung ist in der Regel sehr umfangreich, zum einen der Abschluss der Kreditbeantragung und zum anderen die langwierigen Verkaufsgespräche und Verhandlungen. Dadurch dass jeder Geschäftsvorgang sozusagen unter notarieller Aufsicht stattfindet, ist bei diesem Kaufgeschäft oft viel Geduld gefragt. Der langwierige Ablauf entsteht zum Beispiel durch die Eintragung im Grundbuch, die auch nach bestimmten Regeln vorgenommen wird. Durch die Überwachung des Geschäftes mit einem Notar ist ein Höchstmaß an Sicherheit für den Käufer und den Verkäufer vorhanden.

Grundbucheintragung

Auch die auszahlenden Banken müssen sich nach diesem Ablauf richten. Und so ist für die Auszahlung des Geldbetrages der Zeitpunkt der Fälligkeit maßgebend, an dem der Kaufpreis entrichtet werden soll. Zu diesem Zeitpunkt müssen aber auch alle vorhandenen Sicherheiten eingetragen sein, die zur Realisierung des Kreditrahmens benötigt werden. Damit erhalten Sie den Finanzierungsbetrag erst nach der Kaufpreisfälligkeitsmitteilung des Notars und der Eintragung Ihrer Grundschuld im Grundbuch. Da es aber teilweise zu langen Wartezeiten bei der Grundbucheintragung kommen kann, kann auch eine vorübergehende Bestätigung des Notars, die sogenannte Notar-Rangbestätigung, für Abhilfe sorgen.