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Alle drei Begriffe – Prolongation, Umschuldung oder Anschlussfinanzierung – haben eigentlich denselben Zweck und fast die gleich Bedeutung. Sie benennen keine Finanzprodukte, sondern Möglichkeiten, die Sie haben, wenn die Zinsbindung endet. Die Bezeichnung Anschlussfinanzierung ist der Oberbegriff. Er bezeichnet die Möglichkeit, die ein Kreditnehmer hat, nämlich nach der Zinsbindung eine neue Möglichkeit zur Finanzierung seines Kredites aufzunehmen. Wo er die neue Finanzierung eröffnet, bleibt ihm überlassen, er muss es nicht bei der Bank machen, die seine Hausbank war. Bei der Prolongation wird das Angebot des bisherigen Darlehnsgebers akzeptiert. Leider werden bei dieser Verlängerung nicht immer die besten Angebote gemacht, deshalb sollte man schon vergleichen, wo man besser abschließen kann. Die Umschuldung hat die Bezeichnung um die es geht, nämlich umschulden, indem ein neuer Kreditgeber die alten Schulden übernimmt.
Wie funktioniert das Ganze?
Die Anschlussfinanzierung wird bei dem neuen Kreditgeber zu dessen Konditionen abgeschlossen. Dieser Weg ist zwar manchmal etwas mühsam, wird aber meistens mit guten Konditionen belohnt. Die Frage, wann ich eine Anschlussfinanzierung vornehmen kann, müssen Sie sich selbst beantworten. Beobachten Sie den Zinsmarkt und schätzen Sie die zukünftige Zinsentwicklung ein. Sollten Sie der Meinung sein, dass es im Zeitraum von den 60 Monaten Zinsbindung zu gravierenden Änderungen kommen wird, dann sollten Sie rechtzeitig reagieren und sich die aktuellen Zinskonditionen sichern. Eine Möglichkeit ist die Ablösung des bestehenden Kredits, aber Sie sollten auch bedenken, ob der Nutzen die Kosten aufwiegt. Denn bei dieser Ablösung wird eine hohe Gebühr fällig, die Vorfälligkeitsentschädigung. Mit dem Forward-Darlehen können Sie sich aber schon heute einen günstigen Zinssatz für die Anschlussfinanzierung sicherstellen und vor allen ohne dass zusätzliche Kosten auf Sie zukommen.
