Kaufvertrag Neubau
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Haben Sie sich nun für eine Eigentumswohnung entschieden und möchten einen Neubau erwerben, dann werden Sie den Kaufvertrag auch mit dem Bauträger selbst verhandeln, da Sie ja eine Wohnung in einem Haus erwerben, welches noch gebaut wird. In der Regel sind diese Kaufverträge sehr komplex und Sie sind gut beraten, wenn Sie den Vertrag von einem spezialisierten Anwalt prüfen lassen.

Bestandteile eines Kaufvertrages

Der Kaufvertrag umfasst zumeist 3 Bestandteile, nämlich a, den notariellen Kaufvertrag, und b, die Teilungserklärung (in Schriftform!) und zum Schluss c, die Bau- und Leistungsbeschreibung. Es ist für den Käufer sehr wichtig, dass in diesem Kaufvertrag exakte und detaillierte Angaben gemacht und Regelungen getroffen werden. Es müssen klare Informationen vorhanden sein, was passiert, wenn während der Bauphase der Bauträger Insolvenz anmelden muss. Es muss klar definiert sein, wie hinsichtlich Ihrer Zahlungen vorgegangen wird und ebenso was Sie alles für Ihr Geld bekommen werden. Alles in allem muss der Kaufvertrag ganz exakt alle Bedingungen erklären und es sollten keine Informationen enthalten sein, die für den Käufer zwielichtig sein könnten. Im Zweifelsfall immer den Sachverhalt durch einen Anwalt prüfen lassen. Dann kann mit dem Kauf nichts mehr schief gehen.