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Zu den einmaligen Kosten gehört der Kaufpreis, die Kosten für den Makler, ca. 3-7 % des Kaufpreises, zuzüglich der üblichen Mehrwertsteuer. Diese Kosten können verhandelt werden und der Käufer teilt sich diese Kosten mit dem Verkäufer. Weiterhin kommen die Kosten für den Notar und die Grundbuchamtskosten dazu. Die Grunderwerbssteuer, Kosten für Gutachter und Sachverständige und Kosten für die Beantragung eines Kredites, wie eine Gebühr für die Beleihungswertermittlung und die Eintragung der Grundpfandrechte durch den Notar im Grundbuchamt.
Was muss man alles beachten?
Vorsorglich sollte man mit ca. 20 % mehr Kosten rechnen, als vorgesehen, da meist unvorhergesehene Ausgaben dazu gerechnet werden müssen. Sie werden Sanierungs- und Renovierungsarbeiten einplanen müssen und Rücklagen für die Instandhaltung. Sie müssen die Umzugskosten real einschätzen oder erfragen und rechnen Sie neue Ausstattungen für die Wohnung dazu, zum Beispiel Gardinen, Auslegware oder Möbel. Lassen Sie sich vom Verwalter alle Protokolle der Eigentümerversammlungen zeigen, denn Sie können daraus schließen, ob geldintensive Instandhaltungen geplant sind und in welcher Höhe. Erfragen Sie den Zustand von Dach, Keller, Fassade und Heizung. Wie alt sind die Fenster und die elektrischen Leitungen zum und im Haus. In welchem Zustand sind die Wasserleitungen und das Abwassersystem? Wenn der Allgemeinzustand etwas desolat ist, kommen garantiert Kosten auf Sie zu.
Erfragen Sie die monatlichen Nebenkosten und ob sich die Betriebskosten in einem normalen Rahmen bewegen. Prüfen Sie die die letzte drei Wohngeldabrechnungen und bringen Sie in Erfahrung, ob es in Ihrem Haus Eigentümer gibt, die in Zahlungsschwierigkeiten sind. Übernehmen Sie eine Altbauwohnung von einem Voreigentümer, dessen Instandsetzungsrücklagen sie mit übernehmen, so sollten Sie das von einem Notar beglaubigen lassen. Übrigens, Instandhaltungsrücklagen sind nicht grunderwerbssteuerpflichtig! Bedenken Sie bei Ihrer Finanzanalyse, dass Sie als Wohnungseigentümer anteilig für die Kosten am Erhalt des Hauses aufkommen müssen.
