Nebenkosten Wohnungskauf
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Sie müssen ein monatliches „Wohngeld“ einplanen, welches nach verschiedenen Grundsätzen festgelegt sein kann. Sie sollten sich ebenfalls darüber informieren, ob bei der Festlegung die Größe der Wohnung, die Personenzahl oder von den Vorjahreskosten incl. anderer Grundsätze ausgegangen wird. Lassen Sie sich die Jahresabrechnung vom Vorjahr zeigen, damit Sie sich einen Überblick über die tatsächlichen Kosten verschaffen können. Darauf baut die monatliche Neubelastung auf. Sie müssen Ihre persönlichen Nebenkosten, wie zum Beispiel die Ratenzahlungen für einen gewährten Kredit, zu den monatlichen Abschlagszahlungen für Gas und / oder Strom hinzu zählen.

Ihre persönlichen Zahlungen für Versicherungen kommen ebenfalls dazu, sofern Sie eine monatliche Zahlung vereinbart haben. Sind Kosten für saisonale Tätigkeiten, wie Gartenarbeiten oder Schneeräumung, vorgesehen, oder gehen diese in die Betriebskostenabrechnung ein, das alles müssen Sie wissen, damit Sie die monatlichen Kosten real einschätzen können. Sie können für sich selbst auch Geld zurück legen, damit am Jahresende keine böse Überraschung auf Sie zukommt. Sie haben diese Kontrollmöglichkeit aber nur bei einer Altbauwohnung. Ist die Eigentumswohnung erst neu gebaut und Sie ziehen gerade erst ein, dann müssen Sie versuchen, eventuell von anderen Eigentumswohnungen gleicher Lage und Größe, Vergleichsabrechnungen zu bekommen, damit Sie einen Anhaltspunkt für die Kosten haben und sich nicht auf ein Geschäft einlassen, welches Ihnen teuer zu stehen kommen kann.

Die tatsächlichen Nebenkosten

Sie haben die richtige Wohnung gefunden und Sie haben den Wunsch einzuziehen, sind sich aber über die Gesamtkosten noch nicht völlig im Klaren, so lassen Sie sich auf jeden Fall die Nebenkostenabrechnung zeigen. Hier sind die exakt abgerechneten Posten aufgeführt und Sie können ermitteln, was am Jahresende noch auf Sie zukommen wird. Verlassen Sie sich nicht auf mündliche Aussagen vom Verwalter oder anderen Eigentümern, da im Gespräch doch das Eine oder Andere vergessen oder falsch dargestellt wird. Auf der Betriebskostenabrechnung können folgende Punkte aufgeführt werden:

Hausmüllberäumung und Straßenreinigung:
Dazu gehören die Gebühren, die für die Müllabfuhr anfallen, für Müllschlucker Reinigungsgebühren für die Straßen und Wege, getrennt nach öffentlicher und nichtöffentlicher Gebühr.

Hausmeisterkosten:
Dazu gehört das Entgelt, also der Lohn, zuzüglich aller Sozialbeiträge und Aufwendungen. Arbeiten die der Hausmeister durchgeführt hat, werden extra berechnet und sind nicht Bestandteil seines Arbeitsentgeltes.

Aufzüge:
Die Betriebskosten von Personen- und Lastenaufzügen im einem Haus sind auf die Betriebskoste anrechenbar, das sind beispielsweise die Betriebsstromkosten, zum Betreiben des Fahrstuhls, die Wartung und Pflege des Fahrstuhls durch Firmen oder einen Fachmann, sowie die Prüfungen auf Betriebssicherheit. Sollte Personal für die Bedienung, die Reinigung und die Aufsicht vorhanden sein, so fallen diese Kosten auch den Eigentümern anheim.

Gartenpflegearbeiten:
Hierzu zählen alle Pflegearbeiten, zum Beispiel für angelegte Gartenflächen vor dem Haus sowie in einem vorhandenen Garten und die Erneuerung von Gehölzen und Pflanzen. Wenn Spielplätzen, inkl. Sandkasten zum Haus gehören, so gehört die Pflege der Anlagen incl. Sanderneuerung dazu, auch von allen genutzte Sitzecken sowie die Pflege von nicht öffentlichen Zugängen und Zufahrten.

Gemeinschaftsantennenanlagen und Breitbandkabelnetz-Verteilanlage:
Der Betriebsstrom der für die Nutzung von Gemeinschaftsantennenanlagen benötigt wird, das Entgelt zur Nutzung einer Antennenanlage oder SAT-Anlage, die wiederkehrenden Prüfungen durch einen Fachmann und die Gebühren für eine Kabelweitersendung können hier abgerechnet werden.
Gibt es einen Verteiler für ein Breitbandkabelnetz können zusätzlich zu den vorgenannten Umlagen die regelmäßigen Grundgebühren aufgeteilt werden.

Versicherungen:
Hier sind Versicherungen gemeint, die zum Haus gehören und dieses auch betreffen. Die Kosten für eine Glasversicherung, Versicherung gegen Feuer-, Sturm- und Wasserschäden, sowie Elementarschäden werden hier umgelegt. Auch die Haftpflichtversicherung für Gebäude, Öltanks und Lifte werden hier verrechnet.

Beleuchtungskosten:
In dieser Rubrik stehen die umlegbaren Kosten für die Beleuchtung. Das sind die Stromkosten für Treppen, Flure, Zugänge, Waschküchen, die Außenbeleuchtung am und vor dem Haus, Bodenräume und dem Keller, die von den Mietern gemeinsam im Haus genutzt werden.

Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung:
Es können Gebäudereinigungskosten für die Säuberung von Treppen, Fluren, Treppenhausfenstern, Zugängen, Waschküchen, dem Aufzugsfahrkorb, Bodenräumen und dem Keller umgelegt werden. Vorausgesetzt, die Mieter im Haus nutzen alle Räume gemeinsam. Für die Bekämpfung von Ungeziefer in gemeinschaftlich genutzten Gebäudeteilen gelten die gleichen Verteilungssätze.

Anlagen/Räume zur Wäschepflege:
In gemeinsam genutzten Räumen, wie Waschräume, Trockenräume, Tiefgaragen und Party-oder Hobbyräumen kann der Betriebsstrom, die Prüfung der Betriebsbereitschaft und –Sicherheit, die Reinigung und Pflege der Einrichtungen und die Wasserkosten, umgelegt werden.

Grundsteuer:
Die für das Grundstück erhobene Grundsteuer wird auf die Mieter umgelegt.

Heizungsanlage und Abgasanlage:

Wasserversorgung:
Für die Wohnung wird der Wasserverbrauch und die Grundgebühren umgelegt, die Kosten der Anmietung oder Gebrauchsüberlassung der Wasserzähler incl. der Grundgebühren. Eichung, Wartung und Pflege der Wasserzähler und wenn vorhanden der Betrieb einer hauseigenen Wasserversorgungsanlage, z.B. Brunnen- oder Druckerhöhungsanlage, sowie die Aufbereitung von Wasser

Zentrale Warmwasserversorgung:
Die Kosten für die Warmwasserversorgung sind genau zu betrachten. Hier dürfen Kosten für Wasser, Strom und Wartungsarbeiten nur anteilig bedacht werden, da diese Kosten schon in anderen Punkten abgerechnet werden. Für die Beseitigung von Verbrennungsrückständen und Wasserablagerungen im Geräteinneren und die wiederkehrende Prüfung der Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit der Anlage und deren Einstellung durch Fachleute sind Bestandteil der umlegbaren Betriebskosten.

Entwässerung:
Die Kosten für nicht öffentliche Entwässerungsanlagen /- pumpen und die Gebühren für die Haus – und Grundstücksentwässerungen können auf den Mieter umgelegt werden.

Was außerdem zu beachten ist

Beachten Sie, dass es bei der Abrechnung nach verschiedenen Anteilen gehen kann, einmal nach der Größe der Wohnung oder nach der Anzahl der in der Wohnung lebenden Personen. Dabei sollte man bedenken, dass in einer Wohnung , in der 3-4 Personen wohnen, die Heizkosten genau so hoch sein können, wie bei einem 2-Personen Haushalt, da es ja beide Familien warm haben wollen, egal wie viele Personen sich gerade in dem Raum aufhalten. Dasselbe ist bei dem Wasserverbrauch zu beachten. Ist in dem Haus ein Fahrstuhl, dann sollten Sie auch auf diese Abrechnung achten, denn Eigentümer, die in höheren Etagen wohnen benutzen den Fahrstuhl üblicherweise mehr als ein im Erdgeschoß wohnender Eigentümer. Sollten Sie mit dieser Art der Abrechnung Schwierigkeiten haben, dann hätten Sie die Möglichkeit einer Änderung, wenn Sie im laufenden Jahr einziehen und die Kosten nur anteilig fällig werden. Ansonsten wäre das in einer Eigentümerversammlung ein Punkt, der besprochen werden kann. Vielleicht haben andere Eigentümer dieselben Probleme mit der Art der Abrechnung.