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Sie haben nun alle Vor- und Nachteile eines Kaufes überschlagen und eigentlich hatten Sie ja vor, etwas für die Altersvorsorge zu tun, Geld eventuell noch gewinnbringend einzusetzen oder für Ihre Kinder vorzusorgen. Egal, für was Sie sich entscheiden, über den Kauf einer Wohnung, die Sie zwischenzeitlich wieder vermieten können, wurde noch nichts gesagt. Im Grunde genommen haben Sie alle bisher angesprochenen Voraussetzungen zu erfüllen, egal ob Sie die Wohnung vermieten oder selbst nutzen.
Das Vorkaufsrecht
Haben Sie jedoch nicht vor, die gefundene Wohnung selbst zu beziehen, dann sollten Sie den Mieter fragen, ob er das Vorkaufsrecht hat und dieses nutzen möchte. Tut er das nicht, dann können Sie loslegen. Sie haben die Möglichkeit dem jetzigen Mieter zu kündigen oder das Mietverhältnis aufrecht zu halten. Durch diesen Mieter können Sie zum Beispiel erfahren, wie das Verhältnis der Mieter untereinander ist. Ist das Verhältnis der Mieter untereinander positiv und ehrlich, oder bestimmen Streitereien den Alltag. Letzteres ist nicht gut für Sie, denn man kann davon ausgehen, dass es in dem Haus oft Uneinigkeiten bei Entschlüssen rund ums Haus kommt, weil vielleicht jeder auf sein Recht pocht. Dann krankt das Haus insgesamt. Sollten sich Ihre Zweifel nicht bestätigt haben, dann teilen Sie dem Mieter mit, dass Sie nun der eingetragene Eigentümer der Wohnung sind und er die Miete an Sie überweist.
