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Sollten Sie in eine schon bestehende Anlage investieren wollen, dann sollten Sie auf jeden Fall genaue Erkundigungen über Ihre Wohnung einholen. Maßgeblich ist als erstes der Zustand des Hauses, in dem sich die Wohnung befindet. Welche Erhaltungs- und Renovierungsarbeiten wurden in letzter Zeit am Haus und den Wohnungen durchgeführt? In welchem Zustand sind das Dach und die Fassade? Wenn man ins Innere des Hauses kommt, soll es keinen modrigen oder andere unangenehme Gerüche verbreiten. Das Treppenhaus soll in einem sauberen und tadellosen Zustand sein, genauso wie die Heizungsanlage.
Hausbesichtigungen nur bei Tageslicht
Gehen Sie zu diesen Besichtigungen immer bei Tageslicht, so bekommen Sie eher verdeckte Mängel, wie eventuell Schimmel, eher zu Gesicht und sehen wie es überhaupt um die Lichtverhältnisse bestellt ist. Haben Sie ungenügenden Lichteinfall, dann müssen Sie viel Licht anmachen, was Ihre Stromkosten unnötig in die Höhe treibt. Informieren Sie sich, wie viele Mieter in dem Haus wohnen, die an den Nebenkosten beteiligt sind und wie auf den allgemeinen Zustand des Hauses geachtet wird. Erfragen Sie, ob es in dem Haus einen Hausmeister gibt, der alle anfallenden Arbeiten durchführt, wie Treppenhausreinigung und Straßenreinigung, oder ob es für diese Arbeiten Firmen gibt, die das übernehmen.
Genauestens auf Mängel achten
Gibt es in diesem Haus eine soziale ausgewogene Struktur? Sind Mängel sichtbar oder kann man diese erfragen? Die Gefahr besteht bei den Altbauten, dass Mängel verdeckt sind, oder bei Besichtigungen gekonnt kaschiert werden. In den Kaufverträgen steht meist die Klausel „Gekauft wie besichtigt“ mit dem Zusatz, oder der Zusicherung des Verkäufers, dass keine Mängel bekannt sind. Fragen Sie trotzdem den Verkäufer explizit nach verdeckten Mängeln, er muss Ihnen die Frage beantworten, wenn er nicht später gerichtliche Folgen in Kauf nehmen will. Sind dann vom Verkäufer doch ein paar Mängel aufgezeigt worden, dann haben Sie die Möglichkeit, den Preis neu zu verhandeln, den Verkäufer verpflichten, die Mängel umgehend zu beseitigen oder gar vom Kauf zurück zu treten. Ziehen Sie in die Wohnung, ohne eventuelle Mängel mit dem Verkäufer abgeklärt zu haben, dann dulden Sie diese und der Verkäufer ist aus der Pflicht genommen. Bedenken Sie auch, dass Sie mit dem Einzug für den Gesamterhalt des Hauses mitverantwortlich sind.
