Sachverständiger
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Dieser Sachverständige übernimmt eine große Verantwortung, denn er kontrolliert für Sie den ordnungsgemäßen Ablauf auf dem Bau. Er kontrolliert die Herstellung und den Einbau von Schallschutzmodulen, beurteilt eventuelle Rißbildungen, untersucht den Wärmeschutz und die noch gefundenen Mängel an der Wohnung. Alle Mängel und Beanstandungen werden von dem Sachverständigen akribisch protokolliert und der ausführenden Firma zur Nachbesserung aufgegeben. In einer Frist von 14 Tagen hat die Firma alle Schäden und Mängel zu beseitigen.

Welche Möglichkeiten hat man bei Pfusch am Bau?

Schafft die Firma es nicht, dann hat der Sachverständige die Aufgabe, der Firma Mahnungen auszusprechen. Nach der zweiten unbeachteten Mahnung kann ein anderes Bauunternehmen die Arbeiten ausführen. Ist der Bauvertrag optimal abgeschlossen, gilt dieses Mahnverfahren auch noch zwei bis fünf Jahre später, die sogenannte Gewährleistung tritt in Kraft. Man sollte auch eine baubegleitende Qualitätskontrolle vereinbaren. Diese gilt bis zur Abnahme der Wohnung. Sie müssen zwar für den Sachverständigen einen Stundensatz von 80 € bis 100 € zuzüglich Nebenkosten einplanen und für die Qualitätskontrolle nochmal bis ca. 2,5 % der Bausumme, aber Sie sind am Ende auf der sicheren Seite, denn im Beweisfall müssen sonst Sie dem Verkäufer den Pfusch nachweisen, was ein Laie nie kann. Aus dem Grund ist das Geld gut angelegt.