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- © Anne Katrin Figge – Fotolia.com
Nun haben Sie es endlich geschafft. Die Wohnung kann an Sie übergeben werden und alle Fragen sind geklärt, die Finanzierung steht und es dürfte nichts mehr schief gehen. Nun wird Ihnen vom Makler die Schlüssel für die Wohnung übergeben. Zu dieser Übergabe wäre es sinnvoll, wenn der Makler, der Vorbesitzer und Sie daran teilnehmen würden. Dann bleiben keine Zweifel und man kann noch Fragen oder Probleme klären, sofern noch Handlungsbedarf besteht.
Was sollte man bei der Wohnungsübergabe beachten?
Machen Sie aber trotzdem mit dem Makler einen Rundgang durch die leere Wohnung und suchen Sie nach Beschädigungen, die nachträglich aufgetreten sind und zum Besichtigungstermin noch nicht vorhanden waren. Beim Termin der Übergabe sollten Sie vorsorglich die Zählerstände von Strom. Gas und Wasser ablesen. Es ist auch wichtig, dass der Vorbesitzer Ihnen noch wichtige Hinweise zur Wohnung gibt. Zum Beispiel ist es wichtig zu wissen, wo die Sicherungen für die elektrische Versorgung sind und wo befinden sich die Abstelleinrichtungen für das Wasser. Hat der Vorbesitzer mit Handwerkern Wartungsverträge gehabt und wie war er mit diesen Handwerkern zufrieden? Welche Vorsorge ist für den Winter zu treffen und was ist bei der Benutzung der Tiefgarage (oder andere) zu beachten? Verfügt das Haus oder die Wohnungen über Alarmanlagen und wie werden diese bedient? Wo bekommt man einen Ersatzschlüssel her? Gibt es Reinigungsdienste in der Nähe, die ins Haus kommen?
Fragen über Fragen
Es gibt bei der Übernahme bestimmt viele Fragen, aber an alles denkt man doch nicht. Auf diese Fragen muss man sich dann später Antworten holen, denn es werden erfahrungsgemäß nicht die letzten Fragen sein. Spätestens bei der Übergabe der Wohnung sollte der Vorbesitzer oder der Makler alle Unterlagen an den neuen Besitzer übergeben. Dazu gehören die Handwerkerrechnungen, Wartungsanleitungen, Hauspläne und Betriebsanleitungen. Haben Sie alle Unterlagen bekommen, die Schlüssel erhalten, dann ist es wirklich Ihre Wohnung. Ihre erste Amtshandlung in der neuen Wohnung sollte es sein, alle Türschlösser zu wechseln und die Sicherheitseinrichtungen neu einzustellen. Damit ist die Wohnung nun wirklich in Ihrem Besitz
